Auszug aus Debeka
Eine Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die - im Gegensatz zur Unterstützungskasse - einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung gewährt. Dabei werden die Versorgungsleistungen nicht vom Arbeitgeber selbst gewährt, sondern er schaltet dafür einen Dritten, nämlich die Pensionskasse, ein.