Debeka

 

Debeka Versicherungen

Auszug aus Debeka

Eine Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die - im Gegensatz zur Unterstützungskasse - einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung gewährt. Dabei werden die Versorgungsleistungen nicht vom Arbeitgeber selbst gewährt, sondern er schaltet dafür einen Dritten, nämlich die Pensionskasse, ein.
 

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